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Thailand Tempel

© istockphoto.com/ Aleksandar Vrzalski

Thailand- das Land des Lächelns. Kulturell beeinflusst von zwei Giganten: China und Indien. Ein exotisches Land, in welchem man sehr gerne seinen Urlaub verbringt oder sich auch für das Alter eine Residenz kauft. Doch wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Auslandsimmobilie in Thailand zu kaufen, sollte sich vorher genauestens über die Gepflogenheit und Gesetze informieren, denn der Grundstückskauf ist doch gar nicht so einfach.

Immobilieninvestition in Thailand

Thailand ist durchaus ein attraktiver Standort für eine Auslandsimmobilieninvestition. Ausländer dürfen Immobilien in Thailand erwerben, doch der Hacken dabei ist, dass sie jedoch nicht den Grund und Boden kaufen. Ausländern ist es grundsätzlich verboten das Land zu seinem Eigentum zu machen. Es gibt unterschiedliche Investitionsformen, die in Thailand üblich sind:

  • Man erwirbt ein Condominium, dies ist eine Eigentumswohnung.
  • Man erwirbt ein Grundstück über eine thailändische Unternehmung.
  • Man mietet sich langfristig ein Grundstück an.

Momentan gibt es keine legale Möglichkeit an thailändischen Grund und Boden als Privatperson heranzukommen. Viele Ausländer haben früher einfach eine thailändische Firma gegründet, nur mit Ziel, Land zu erwerben. Gegen solche Scheinfirmen geht das thailändische Ministerium mit größter Achtsamkeit vor und verhängt hohe Strafen.

Bangkok

© istockphoto.com/ Anek Suwannaphoom

Condominiums, bieten eine perfekte Alternative für den Altersruhesitz, da hier kein Grundstücksbesitz erforderlich ist. Wunderschöne Appartements und Eigentumswohnungen in Meeresnähe, direkt in der City oder auf dem Land stehen zur Verfügung.

Bei verheirateten Paaren, wo ein Partner Ausländer ist, gelten diese Regeln nicht, wenn sie nachweisen können, dass der Erwerb des Grundstückes ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert wurde. Sollte jedoch der größte Teil der Finanzierung vom ausländischen Ehepartner stammen, so muss dieser ein Dokument unterschreiben, in dem er auf alle Rechte verzichtet und im Scheidungsfall der Grundbesitz an den thailändischen Partner übergeht. Das Haus, welches dann auf diesem Land gebaut wird, kann dann jedoch beiden Partnern oder jeweils nur einem gehören.

Ein Traum wird wahr – aber Vorsicht!

Wenn man denn nun die perfekte Ferienwohnung, das Appartement oder ein Haus für den Altersruhesitz gefunden hat, sollte man dort, genauso wie in Deutschland, nicht überstürzt handeln und auf die Details achten. Denn auch in Thailand gibt es schwarze Schafe. Es wird angeraten sich einen Makler auszusuchen, der schon lange am thailändischen Markt tätig ist und einen guten Ruf genießt, aber besten wäre natürlich jemand, der Ihre Sprache spricht und sich wunderbar verständigen kann. Kaufen Sie eine Wohnung nicht unbesehen. Nehmen Sie sich die Zeit und führen sich eine Besichtigung durch, denn die verwendeten Baumaterialien und Baustile sind zu den deutschen sehr unterschiedlich und oftmals gewöhnungsbedürftig. Nehmen Sie einen objektiven Berater mit, der auch auf die Details achtet, während Sie schon tagträumen und die Wohnung einrichten.

Wichtiger Tipp: Es ist ratsam, die vorliegenden Verträge von zwei Zeugen unterschreiben zu lassen und Zahlungen immer mit einer Quittung, die das Zahlungsdatum und den Zahlungsgrund festhält, zu belegen.